Allgemeines kommunales Wahlrecht für ALLE Ausländer
von Jacob Donath am 10. Mrz 2011 um 14:00
Wie ihr wisst, wenn ihr diese Seite besucht, finden am 27. März Kommunalwahlen statt. Was viele nicht wissen, wahlberechtigt sind aktiv wie passiv neben allen in den entsprechenden Landkreisen und Kommunen Hessens lebenden Deutschen auch alle hier lebenden EU-Ausländer, Nicht EU-Ausländer hingegen nicht.
Wenn ihr nach dem Sinn dieser Regelung fragt, steht ihr damit nicht alleine da. Das Ganze ist bei Wahlen zum Europaparlament genauso, da erschließt es sich allerdings daraus, dass hierbei alle EU-Bürger in allen EU-Mitgliedsländern ihr Parlament wählen. Dabei ist es ja noch ganz schlüssig, dass ein Pole auch in Frankfurt und nicht nur in Warschau seinen Vertreter wählen darf, wohingegen ein Russe weder in St. Petersburg noch in Berlin wahlberechtigt ist.
Dass diese Regelung auch bei Kommunalwahlen und Bürger- bzw. Oberbürgermeisterwahlen greift, lehne ich ab. Das kommunale Wahlrecht für EU-Ausländer wurde vor wenigen Jahren eingeführt, weil es nicht nur die Deutschen angeht, was vor Ort abgeht und das kommunale Wahlrecht für EU-Ausländer ist auch richtig, es ist nur falsch, dass es auf EU-Ausländer beschränkt ist.
Was unterscheidet denn hierbei den Griechen vom Türken? Warum darf der Rümane über die Zukunft des Schulbauprogramms mitentscheiden, der Serbe aber nicht?
Ein solche Kategorisierung der bei uns lebenden Ausländer ist nicht in Ordnung. Deswegen spreche ich mich und sprechen wir Jusos uns für ein allgemeines kommunalpolitisches Wahlrecht für alle Ausländer aus; nicht nur für Österreicher, sondern auch für Schweizer, nicht nur für Engländer, auch für US-Amerikaner.

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